Notare sind zuständig für Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für zahlreiche Rechtsgeschäfte, in denen der Gesetzgeber dies aufgrund der weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen dies für erforderlich hält, ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars u. a. in folgenden Bereichen:
Immobilien: Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden etc.
Ehe, Partnerschaft und Familie: Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption
Erbe und Schenkung: Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag etc.
Unternehmen: Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Anteilsübertragungen, Handelsregisteranmeldung etc.
Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation: Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden, Schlichtungs- und Schiedstätigkeit etc.
Rechtsanwalt und Notar Malte Rosemann steht Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten gern zur Verfügung.
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