Die Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen in den Geschäftsfeldern Bau- und Immobilienrecht. Auf diesen Gebieten bin ich hochspezialisiert und bestens vernetzt. Ich verfüge über zahlreiche Zusatzqualifikationen und erweitere mein Wissen regelmäßig auf Fortbildungen.
Notare sind zuständig für Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für zahlreiche Rechtsgeschäfte, in denen der Gesetzgeber dies aufgrund der weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen dies für erforderlich hält, ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars u. a. in folgenden Bereichen:
Rechtsanwalt und Notar Malte Rosemann steht Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten gern zur Verfügung.
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Auskünfte zu den bei der notariellen Tätigkeit anfallenden Notarkosten finden Sie hier.
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Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Privaten Baurechts. Ich verstehe mich als Dienstleistungsunternehmen: Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit werden verbunden mit innovativen Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung. Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektsteuerer und Architekten werden vollumfänglich bereits ab der Vorbereitung eines Bauprojektes in allen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken verbundenen Rechtsgebieten beraten und vertreten. Hierzu gehört auch die Prüfung von Bauverträgen für private Bauherren vor dem Abschluss der Verträge.
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Dabei ist das Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind
Ich unterstütze bei der Gestaltung von Architektenverträgen. Hierzu gehören sowohl die Überprüfung von bestehenden Vertragsformularen, als auch die Gestaltung von komplexen Generalplaner- oder Subplaner-Verträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit im Architektenrecht liegt zudem in der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Honorarforderungen.
Darüber hinaus übernehme ich die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Architekten wegen angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Ich begleite zudem Architekten und Auftraggeber bei Architektenwettbewerben. Die Bearbeitung von Fragestellungen die Urheberrechte des Architekten betreffend gehört ebenfalls zu meinen Leistungen.
Ich begleite alle Phasen eines Immobilienprojekts in der privaten und öffentlichen Wirtschaft – vom Erwerb über die Entwicklung, zur Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung. Ich analysiere und optimiere die grundbuchrechtliche Situation, bereite vor und wickle alle erforderlichen Verträge und Transaktionen für meine Mandanten ab. Gegenstand meiner Arbeit ist beispielsweise:
Bei großen Bauvorhaben wird eine rein punktuelle Rechtsberatung den Bedürfnissen der komplexen und oft vernetzten Abläufe und Prozesse nicht optimal gerecht. Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit verbinde ich mit innovativen Lösungen. Am besten gelingt mir dies, wenn ich Sie bereits ab dem ersten Schritt – vor und während des Baus – rechtlich berate und vertrete. Ich prüfe die rechtlichen Grundlagen, erstelle alle erforderlichen Verträge und verhandle mit den Beteiligten. Ich berate auch baubegleitend und übernehme auf Wunsch das juristische Projektmanagement. Im Konfliktfall übernehme ich natürlich auch die Interessenvertretung meiner Mandanten vor Gericht.