Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in den Geschäftsfeldern Bau- und Immobilienrecht. Auf diesen Gebieten sind wir hochspezialisiert und bestens vernetzt. Hierzu anstehende Mietfragen bearbeiten und beraten wir ebenfalls gern. Wir verfügen über zahlreiche Zusatzqualifikationen und erweitern unser Wissen regelmäßig auf Fortbildungen.
Notare sind zuständig für Beurkundungen sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Für zahlreiche Rechtsgeschäfte, in denen der Gesetzgeber dies aufgrund der weitreichenden persönlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen dies für erforderlich hält, ist die Beurkundung durch einen Notar gesetzlich vorgeschrieben.Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung der Notarin oder des Notars u. a. in folgenden Bereichen:
Rechtsanwalt und Notar Malte Rosemann steht Ihnen und Ihren Vertragsparteien als verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten gern zur Verfügung.
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Auskünfte zu den bei der notariellen Tätigkeit anfallenden Notarkosten finden Sie hier.
Für weitere Informationen sprechen Sie uns gern an!
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf dem Gebiet des Privaten Baurechts. Wir verstehen uns als Dienstleistungsunternehmen: Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit werden verbunden mit innovativen Lösungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der baubegleitenden Rechtsberatung. Auftraggeber, Auftragnehmer, Projektsteuerer und Architekten werden vollumfänglich bereits ab der Vorbereitung eines Bauprojektes in allen im Zusammenhang mit der Errichtung von Bauwerken verbundenen Rechtsgebieten beraten und vertreten. Hierzu gehört auch die Prüfung von Bauverträgen für private Bauherren vor dem Abschluss der Verträge.
Das Architektenrecht regelt die Rechte und Pflichten der Architekten. Dabei ist das Architektenrecht nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften unterschiedlicher Herkunft zusammen. Zu nennen sind für Deutschland vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer und die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern. Die in der Praxis am häufigsten interessierenden Themen zum Architektenrecht sind
Wir unterstützen bei der Gestaltung von Architektenverträgen. Hierzu gehören sowohl die Überprüfung von bestehenden Vertragsformularen, als auch die Gestaltung von komplexen Generalplaner- oder Subplaner-Verträgen.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Architektenrecht liegt zudem in der Durchsetzung bzw. der Abwehr von Honorarforderungen.
Darüber hinaus übernehmen wir die Abwehr bzw. Geltendmachung von Haftungsansprüchen gegen Architekten wegen angeblicher Planungs- oder Überwachungsfehler in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Wir begleiten zudem Architekten und Auftraggeber bei Architektenwettbewerben. Die Bearbeitung von Fragestellungen die Urheberrechte des Architekten betreffend gehört ebenfalls zu unseren Leistungen.
Wir begleiten alle Phasen eines Immobilienprojekts in der privaten und öffentlichen Wirtschaft – vom Erwerb über die Entwicklung, zur Planung und Bebauung bis hin zur Verwaltung und Verwertung. Wir analysieren und optimieren die grundbuchrechtliche Situation, bereiten vor und wickeln alle erforderlichen Verträge und Transaktionen für unsere Mandanten ab. Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise:
Bei großen Bauvorhaben wird eine rein punktuelle Rechtsberatung den Bedürfnissen der komplexen und oft vernetzten Abläufe und Prozesse nicht optimal gerecht. Kompetenz, Qualität und Schnelligkeit verbinden wir mit innovativen Lösungen. Am besten gelingt uns dies, wenn wir Sie bereits ab dem ersten Schritt – vor und während des Baus – rechtlich beraten und vertreten. Wir prüfen die rechtlichen Grundlagen, erstellen alle erforderlichen Verträge und verhandeln mit den Beteiligten. Wir beraten auch baubegleitend und übernehmen auf Wunsch das juristische Projektmanagement. Im Konfliktfall übernehmen wir natürlich auch die Interessenvertretung unserer Mandanten vor Gericht.
Eine gemietete Immobilie dient entweder als dauernder Marktplatz, als Kurzzeitunterkunft oder lang ersehnter Lebensmittelpunkt. Für Vermieter ist die Immobilie in der Miete entweder sichere und dauerhafte Anlage oder spekulatives Investmentobjekt. Ganz egal: In jedem dieser Fälle, gibt es viel zu regeln. Die Gesetze und Rechtsprechung sind nicht zu überschauen, die Verträge voll von Klauseln und für den Laien schwer verständlich.
Unsere Kanzlei berät Mieter und Vermieter vertrauensvoll in allen Fragen rund um den Erwerb, die Vermietung und Verwaltung der Immobilie. Wir entwickeln und verhandeln Ihre Verträge – vom Wohnraummietvertrag bis hin zu gewerblichen Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverträgen. Wir wissen insbesondere, dass bei der Veräußerung von Gewerbeimmobilien die inhaltliche Qualität der Mietverträge eine unmittelbare Auswirkung auf den Kaufpreis hat.
Auch bei Fragen aus dem Bereich des Makler- und Wohnungseigentumsrecht stehen wir unseren Mandanten beratend zur Seite. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen natürlich auch in gerichtlichen Verfahren.
Gegenstand unserer Arbeit ist beispielsweise: